Reetdachhaus gekauft: So läuft die Versicherung richtig

Jochen Verbeet
07.05.2026
Kulturu Blogbeitrag zur richtigen Versicherung nach dem Kauf eines Reetdachhauses
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Mit dem Eigentumsübergang übernehmen Sie nicht nur das Gebäude, sondern automatisch auch die bestehende Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers. Was sich nach einer bequemen Übergangslösung anhört, ist in der Praxis oft das Gegenteil: Die Police wurde für jemand anderen abgeschlossen, enthält häufig keine Reetdach-gerechten Konditionen und kann im Schadenfall empfindliche Lücken reißen. Kulturu begleitet bundesweit Käufer von Reetdachhäusern durch diesen Übergang.

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Was beim Eigentumsübergang mit der bestehenden Versicherung passiert

Sobald das Grundbuch auf Ihren Namen umgeschrieben ist, geht die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers kraft Gesetz auf Sie über. Das regelt das Versicherungsvertragsgesetz: Der Versicherungsvertrag folgt dem Eigentum. Sie werden damit zum Versicherungsnehmer einer Police, die Sie selbst nie abgeschlossen haben und deren Inhalt Sie in der Regel nicht kennen.

Der bisherige Versicherer wird über den Eigentümerwechsel in der Praxis oft nicht aktiv informiert. Die Umschreibung läuft nicht automatisch über Grundbuchamt oder Notar. Wer nichts tut, ist formal versichert, aber mit einem Vertrag, der auf Angaben des Vorbesitzers basiert: seine Gebäudegröße, sein Baujahr, seine Angaben zum Dach, sein vereinbarter Leistungsumfang. Stimmt irgendetwas davon nicht mit der tatsächlichen Situation des Gebäudes überein, können Probleme entstehen, sobald ein Schaden eintritt.

Bei Reetdachhäusern kommt hinzu, dass viele Standardpolicen das Reetdach als Risikofaktor entweder nicht explizit einschließen oder mit Einschränkungen belegen. Hat der Vorbesitzer beim Abschluss nicht aktiv auf das Reetdach hingewiesen oder hat der Versicherer das Risiko stillschweigend mitgenommen ohne es zu prüfen, ist unklar, ob der Vertrag im Brandfall vollständig greift.

Warum die übernommene Police fast nie passt

Die übernommene Police wurde für eine andere Person, einen anderen Zeitpunkt und unter anderen Umständen abgeschlossen. Das hat konkrete Konsequenzen für Reetdachhaus-Käufer.

Erstens: Die Versicherungssumme ist häufig veraltet. Gebäudewerte steigen, Baukosten steigen, der Rückbau eines Reetdachs ist arbeits- und materialintensiv wie kaum eine andere Dachform. Hat der Vorbesitzer die Versicherungssumme seit Jahren nicht angepasst, sind Sie unterversichert. Im Totalschadenfall zahlt der Versicherer dann anteilig, nicht vollständig.

Zweitens: Reetdächer erfordern spezialisierte Handwerker. Die Wiederherstellungskosten nach einem Brandschaden liegen erheblich über denen eines Ziegeldachs. Eine Police, die mit Standardkosten für Standarddächer kalkuliert wurde, bildet diese Kosten nicht ab.

Drittens: Hat das Gebäude zusätzlich Denkmalschutz, entstehen weitere Anforderungen. Behörden schreiben bei denkmalgeschützten Gebäuden häufig die Wiederherstellung mit originalen Materialien und anerkannten Verfahren vor. Das erhöht die Kosten nochmals und muss in der Police explizit berücksichtigt sein. Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Reetdachhaus erworben haben, empfiehlt es sich, ergänzend die Besonderheiten der Denkmalschutz-Versicherung zu prüfen.

Viertens: Manche Versicherer schließen Reet als Dacheindeckung grundsätzlich oder unter bestimmten Bedingungen aus. Ob das in der übernommenen Police der Fall ist, wissen die meisten Käufer nicht. Im Schadenfall erfahren sie es dann zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt.

Die kritische Vier-Wochen-Frist und was sie bedeutet

Das Versicherungsvertragsgesetz räumt Ihnen nach dem Eigentumsübergang vier Wochen Zeit ein, die übernommene Police außerordentlich zu kündigen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis vom Versicherungsverhältnis erlangt haben, in der Praxis meistens ab Eintragung im Grundbuch oder Übergabe der Unterlagen.

Diese vier Wochen sind die wichtigste Handlungsfrist nach dem Kauf. Lassen Sie sie verstreichen, sind Sie an den laufenden Vertrag gebunden bis zum nächsten regulären Kündigungstermin. Das kann je nach Vertragslaufzeit bedeuten, dass Sie noch Monate mit einer ungeeigneten Police weiterfahren.

Was viele Käufer nicht wissen: Auch der Versicherer hat ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den Vertrag nach Kenntnis des Eigentümerwechsels ebenfalls kündigen, wenn ihm das Risiko des neuen Eigentümers oder des Gebäudes nicht zusagt. Bei Reetdachhäusern passiert genau das regelmäßig. Wer dann nicht vorbereitet ist und keinen Spezialmakler an der Seite hat, steht ohne Versicherungsschutz da und unter erheblichem Zeitdruck.

Nutzen Sie die Vier-Wochen-Frist aktiv: Prüfen Sie, kündigen Sie wenn nötig und schaffen Sie parallel eine tragfähige Lösung.

Schritt für Schritt zur richtigen Versicherung nach dem Kauf

Der Ablauf ist einfacher als er klingt, wenn Sie ihn strukturiert angehen.

Schritt 1: Unterlagen sichern.
Lassen Sie sich vom Vorbesitzer alle Versicherungsunterlagen übergeben: den Versicherungsschein, die aktuellen Bedingungen und die letzte Beitragsrechnung. Wenn Unterlagen fehlen, fordern Sie sie beim Versicherer direkt an. Das geht formlos per Eigentümernachweis.

Schritt 2: Police prüfen.
Lesen Sie nach, ob das Reetdach explizit eingeschlossen ist. Prüfen Sie die Versicherungssumme auf Plausibilität. Prüfen Sie, ob Blitzschutz als Voraussetzung genannt ist und ob Ihre Anlage diesen Anforderungen entspricht. Notieren Sie alles, was unklar ist.

Schritt 3: Spezialist einschalten.
Für Reetdachhäuser brauchen Sie keinen Standardversicherer, sondern jemanden, der die Risikosituation kennt und Zugang zu Versicherern hat, die Reet regelmäßig und zu vertretbaren Konditionen versichern. Kulturu begleitet Sie dabei: Wir nehmen die Bestandspolice unter die Lupe und zeigen Ihnen, ob sie hält, was sie verspricht.

Schritt 4: Neue Police vorbereiten.
Eine fundierte Anfrage enthält: Baujahr, Wohnfläche, Lage, Zustand des Reetdachs, Angaben zum Blitzschutz, Hinweis auf Denkmalschutz falls vorhanden und idealerweise Fotos der Dachfläche. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und belastbarer der Vergleich.

Schritt 5: Kündigung und Neuabschluss koordinieren.
Die Kündigung der alten Police und der Beginn der neuen müssen lückenlos ineinandergreifen. Kein Tag ohne Versicherungsschutz. Das klingt selbstverständlich, ist aber ein häufiger Fehler beim eigenständigen Vorgehen. Kulturu koordiniert diesen Übergang für Sie.

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FAQ - Häufige Fragen zur Reetdach-Versicherung

Geht die alte Versicherung beim Kauf eines Reetdachhauses automatisch auf mich über?

Ja. Die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers geht kraft Gesetz mit dem Eigentumsübergang auf Sie über. Sie werden automatisch Versicherungsnehmer, ohne dass Sie aktiv werden müssen. Das bedeutet aber nicht, dass der Vertrag zu Ihren Gunsten ausgestaltet ist. Eine Prüfung ist in jedem Fall notwendig.

Wie lange habe ich Zeit, die übernommene Police zu kündigen?

Sie haben vier Wochen außerordentliches Kündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Versicherungsverhältnis Kenntnis erlangt haben. Diese Frist sollten Sie aktiv nutzen und nicht verstreichen lassen.

Kann der Versicherer mich nach dem Kauf kündigen?

Ja. Auch der Versicherer hat ein Sonderkündigungsrecht nach Eigentümerwechsel. Bei Reetdachhäusern kommt das vor, weil Standardversicherer Reet als erhöhtes Brandrisiko bewerten und das Vertragsverhältnis mit dem neuen Eigentümer nicht fortsetzen wollen. Wer dann keinen Alternativversicherer hat, steht ohne Schutz da.

Warum reicht die alte Versicherungssumme oft nicht aus?

Reetdächer können nicht von Standarddachdeckern wiederhergestellt werden. Fachbetriebe sind selten, Wartezeiten sind lang und Material sowie Handarbeit sind teuer. Wenn die Versicherungssumme des Vorbesitzers mit Standardkosten kalkuliert wurde, deckt sie die tatsächlichen Wiederherstellungskosten nach einem Schaden nicht vollständig ab. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kommt zusätzlich die Pflicht zur Verwendung historischer Materialien hinzu.

Was brauche ich für eine neue Versicherungsanfrage?

Im Wesentlichen: Baujahr, Wohnfläche, Lage, Zustand des Dachs, Angaben zur Blitzschutzanlage und einen Hinweis auf Denkmalschutz, falls vorhanden. Fotos der Dachfläche beschleunigen die Risikoprüfung erheblich. Kulturu führt Sie durch die Anfrage.

Kann ich ein Reetdachhaus ohne Blitzschutzanlage versichern?

Das hängt vom Anbieter und Objekt ab. Eine funktionstüchtige Blitzschutzanlage ist bei vielen Versicherern Voraussetzung für die Versicherbarkeit und wirkt sich auf die Prämie aus. Fehlt sie, kann das zur Ablehnung führen oder zu Einschränkungen im Versicherungsschutz bei Blitzschlag und Folgebrand.

Was kostet die Versicherung für ein Reetdachhaus?

Eine pauschale Aussage ist nicht seriös möglich. Die Prämie hängt ab von Lage, Baujahr, Wohnfläche, Zustand, Blitzschutz, Denkmalstatus und dem konkreten Versicherungsumfang. Bei Reetdachhäusern liegen die Prämien in der Regel spürbar über denen für vergleichbare Gebäude mit Ziegeldach. Kulturu verschafft Ihnen einen realistischen Überblick auf Basis Ihres konkreten Objekts.

Was passiert, wenn ich die Vier-Wochen-Frist verpasse?

Sie bleiben an den übernommenen Vertrag bis zum nächsten regulären Kündigungstermin gebunden. Je nach Vertragslaufzeit kann das mehrere Monate bedeuten. Nutzen Sie die Frist, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Alternative Sie wählen. Eine Kündigung ohne Anschlussschutz ist allerdings ebenfalls keine Lösung. Deshalb sollten Prüfung, Kündigung und Neuabschluss koordiniert ablaufen.

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Jochen Verbeet Inhaber bei Versicherungen für denkmalgeschützte Gebäude
Jochen Verbeet
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Inhaber von Kulturu und seit über 15 Jahren in der Versicherungsbranche. Jochen hat Kulturu aufgebaut, weil der Markt für Versicherungen von historischen Gebäuden einen echten Spezialisten brauchte, keinen der es nebenbei macht. Bekannt aus dem Fachmagazin procontra.

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